• Schwimmwestenpflicht

    Es besteht grundsätzlich für Personen unter 12 Jahren eine Schwimmwestenpflicht. Diese werden von unserem Team kostenlos gestellt. Bei Nichteinhaltung besteht eine Ordnungswidrigkeit, die von der Wasserschutzpolizei mit bis zu 70€ geahndet wird.Alle anderen Paddelbegeisterten können sich natürlich auch eine Schwimmweste ausleihen, wenn sie sich damit sicherer fühlen!
  • Zulässige Personenanzahl
    Unsere Boote dürfen nicht überladen werden. Die maximale Personenanzahl finden sie in der Preisliste. Bei Zuwiderhandlungen kann auch hier die Wasserschutzpolizei Strafen verhängen.

  • Floßgraben
    Der Floßgraben (Verbindungsstück zwischen Pleiße und Waldbad an der Lauer) darf in den Sommermonaten (1. März – 30. September) nur zwischen 11 – 13 Uhr, 15 – 18 Uhr und 20 – 22 Uhr mit Kanus befahren werden. Zu entnehmen ist dies dem Leipziger Amtsblatt Nummer 43/2014. Vergehen werden hier mit 50€ Strafe pro Person geahndet.

  • Andere Wassersportler
    Auch auf dem Wasser gilt das Rechtsfahrgebot, also haltet euch bitte soweit es geht am rechten Ufer und weicht unseren Leistungssportlern, Motorbooten, Ruderern und anderen schnelleren Verkehrsteilnehmern aus. Nehmt Rücksicht aufeinander!

  • Alkohol und Drogen
    Auf dem Wasser ist der Genuss von alkoholischen Getränken streng untersagt. Bei einer Alkoholkontrolle durch die Wasserschutzpolizei kann ein Blutalkoholwert von über 0,5‰ den Entzug der Fahrerlaubnis, ein Bußgeld und Punkte in Flensburg bedeuten!