AGB Bootsverleih:

1. Geltungsbereich, Verwender
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Booten und Zubehör (im Folgenden als Mietsache bezeichnet) die zwischen dem SC DHfK Leipzig e.V. (im Folgenden als Vermieter bezeichnet) und dem Mieter zustande kommen.
Sie gelten bei Gruppen für alle Mitglieder der Gruppe. Der Gruppenanmelder handelt als Vertreter der übrigen Gruppenmitglieder. Der Gruppenanmelder handelt als Vertreter der übrigen Gruppenmitglieder und versichert insoweit, auch zum Abschluss des Vertrages durch die Gruppenmitglieder bevollmächtigt zu sein.
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Vertragsschluss, keine Reservierung
Der Vertrag kommt ausschließlich durch die Anmietung der Mietsache am Bootsverleih nach Unterschrift des vorgelegten Belehrungsformulars zustande. Mit der Anmietung erkennt der Mieter diese AGB, welche am Bootsverleih sichtbar aushängen und auf Wusch auch ausgehändigt werden, an. Mit der Anmietung versichert der Mieter, ausdrücklich Kenntnis von den nachfolgenden Benutzungs- und Verhaltensregeln, einschließlich der dort erwähnten Regelungen, zu haben.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben unter Angabe der vollständigen Personalien (Name und Anschrift).
Erfolgt die Anmietung für einen Verein oder eine juristische Person, muss der Handelnde ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben und seine vorgenannten Personalien angeben.
Mündliche, fernmündliche, schriftliche oder auf elektronischem Wege erfolgende Anfragen begründen keinerlei Anspruch auf Anmietung. Eine Reservierung erfolgt nicht.

3. Mietpreis/Zahlungsbedingungen, Mietdauer
Es gelten die Preise der bei Anmietung gültigen Preisliste. Diese hängt am Bootsverleih aus.
Der Mietpreis ist vor Übergabe der Mietsache zu entrichten. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Stunde.

Bei Überschreitung der vereinbarten Zeit hat eine Nachzahlung für jede angefangene halbe Stunde zu erfolgen. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache erfolgt keinerlei Rückerstattung des Mietpreises.
Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter eine Kaution in Höhe von 300,00 Euro oder einen anderen geeigneten Pfand zu verlangen. Die Kaution ist bei Übergabe der Mietsache in bar zu entrichten, ersatzweise ist der Pfand zu übergeben.
Die Rückzahlung der Kaution oder die Herausgabe des Pfandes erfolgen nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache.

4. Benutzungs- und Verhaltensregeln
Die Benutzung der Mietsache erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist bewusst, dass es sich um eine teilweise anstrengende körperliche Betätigung handelt. Es gelten die Bedingungen der Sächsischen Schifffahrtsverordnung, diese hängen sichtbar am Bootsverleih aus.
Gegenseitige Rücksichtnahme aller Boote auf den Gewässern ist oberstes Gebot. Die “10 Regeln für das Befahren der Fließgewässer“ sind zu beachten, diese hängen am Bootsverleih aus. Außerdem wird auf die Einhaltung der Befahrungszeiten im Floßgraben hingewiesen (Leipziger Amtsblatt Nummer 43/2014). Die Befahrungszeiten hängen sichtbar am Bootsverleih aus. Für Nichtschwimmer und Kinder unter 12 Jahren ist das Tragen von Schwimmwesten Pflicht.
Anweisungen des Vermieters bzw. seines Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Verschmutzungen von Wasser, Ufer und Umwelt sind zu vermeiden.
Abfall/Müll ist durch den Mieter selbst ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Mietsache wird in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand übergeben, etwaige Mängel sind sofort vor Nutzung zu rügen. Die Mietsache ist vom Mieter pfleglich zu behandeln und in ebensolchen Zustand zurückzugeben. Bei Rückgabe einer übermäßig verschmutzten Mietsache wird eine Reinigungspauschale von 3 Euro je Mietsache erhoben, wenn nicht vom Mieter die ordnungsgemäße Reinigung übernommen wird.
Die Stege und Uferbereiche sind nur nach Aufforderung zu betreten.
Zu Wehren ist ein ausreichender Abstand zu halten.
Die zulässige Personenzahl und Höchstzuladung sind zwingend zu beachten.
Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen haben ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer zu beaufsichtigenden Personen verantwortlich.
Die Benutzung der Mietsache in alkoholisiertem oder sonstigem fahruntüchtigen Zustand ist nicht gestattet. Dem Mieter ist bewusst.

5. Haftung, Haftungsbeschränkung des Vermieters
Bei Verlust und/oder die Beschädigung der Mietsache haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung bzw. die Reparatur in vollem Umfang.
Eventuelle Beschädigungen oder Mängel der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige oder der Verzögerung entstehenden Schäden.
Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden oder durch verspätete Rückgabe der Mietsache dem Vermieter ein Schaden so haftet der Mieter dafür in voller Höhe.
Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Diese Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen. In allen Fällen ist die Haftung auf die Höhe des Mietpreises begrenzt.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

6. Sonstiges
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis wird Leipzig vereinbart, soweit der Mieter Unternehmer ist. Anderenfalls gelten die gesetzlichen Regelungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen.

AGB Motobootrundfahrten und geführte Kanutouren:

1. Geltungsbereich, Verwender
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Motorbootrundfahrten, Motorboot-Thementouren sowie geführte Kanutouren die zwischen dem SC DHfK Leipzig e.V. (im Folgenden als Anbieter bezeichnet) und dem Teilnehmer zustande kommen. Sie gelten bei Gruppen für alle Mitglieder der Gruppe. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Vertragsschluss, Reservierung
Nach der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, erhält der Teilnehmer bzw. der Gruppenanmelder ein verbindliches Angebot (Buchungsangebot) des Anbieters. Der Vertrag kommt mit Zugang des durch den Teilnehmer bzw. Gruppenamelders unterschriebenen Buchungsangebotes beim Anbieter zustande. Der Gruppenanmelder handelt als Vertreter der übrigen Gruppenmitglieder und versichert insoweit, auch zum Abschluss des Vertrages durch die Gruppenmitglieder bevollmächtigt zu sein.
Mit der Abgabe des Buchungsangebots erkennt der Teilnehmer bzw. der Gruppenamleder die Geltung dieser AGB an.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht dem Buchungsangebot.
Der Anbieter behält sich aus wichtigen Gründen die Änderung der vertraglichen Leistungen, insbesondere die Änderung der Fahrstrecke sowie der Boote, vor. Er wird den Teilnehmer in diesen Fällen unverzüglich informieren, ausgenommen bei kurzfristigen unvorhergesehenen Ereignissen.

4. Preise, Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
Der Leistungspreis ist vor Fahrtantritt bzw. Tourbeginn fällig und zu bezahlen.

5. Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so ist der Anbieter berechtigt folgende Kosten als Schadenersatz zu berechnen:
– bei Rücktritt innerhalb 30 Tage bis 15 Tage vor Fahrtbeginn 10 % des Fahrpreises,
– bei Rücktritt innerhalb 14 Tage bis 8 Tage vor Fahrtbeginn 50 % des Fahrpreises
– bei Rücktritt ab 7 Tage vor Fahrtbeginn 80 % des Fahrpreises.

Kann die Leistung wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung nicht ausgeführt werden, entfällt die Vergütungspflicht.

Unwirtliches Wetter (Temperatur, Wind, Regen etc.) berührt die vertraglichen Verpflichtungen nicht.
Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Anbieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweilige Pauschale entstanden sind. Macht der Anbieter einen solchen Anspruch geltend, so ist er verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Vertragsleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Der Anbieter ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt berechtigt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
– höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Brand, Überschwemmungen, Streik),
– Havarie oder technische Defekte am Boot, Schleusen, Brücken oder Anlegern,
– Hoch- oder Niedrigwasser, hohe Fließgeschwindigkeit
– sicherheitstechnische Gründe,
– behördliche Auflagen und Verbote, administrative Eingriffe (z.B. Schifffahrts- oder Schleusensperren)
– vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers.

Bei mangelnder Auslastung (weniger als 50 % der laut Buchungsangebot bestehenden Boots- bzw. Teilnehmerkapazität) behält sich der Anbieter eine Absage der Fahrt vor. In diesem Fall wird er den Teilnehmer unverzüglich informieren.
Der Teilnehmer erhält bei einem Rücktritt durch den Anbieter, außer in den Fällen in denen der Rücktritt auf ein Verschulden des Teilnehmers zurückzuführen ist, bereits geleistete Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen.

6. Benutzungs- und Verhaltensregeln

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr

Den Anweisungen des Anbieters bzw. seines Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer oder sonstiger Personen ausgeschlossen ist. Teilnehmern, von denen eine Gefährdung für andere Fahrgäste oder sonstige Beeinträchtigungen ausgehen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden.

Für Nichtschwimmer und Kinder unter 12 Jahren ist das Tragen von Schwimmwesten Pflicht.
Verschmutzungen von Wasser, Ufer und Umwelt sind zu vermeiden.
Abfall/ Müll ist durch den Teilnehmer selbst ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Stege und Uferbereiche sind nur nach Aufforderung zu betreten.
Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen haben ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer zu beaufsichtigenden Personen verantwortlich.
Allgemein und insbesondere in Schleusen, an Anlegern etc. ist das Herausbeugen über die Reling, das von Bord werfen von Gegenständen ausdrücklich verboten.
Eventuell zugängliche Bootsbetriebstechnik darf nicht bedient werden. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Hunde sind kurz an der Leine zuhalten, es besteht Maulkorbzwang.

7. Haftung, Haftungsbeschränkung des Anbieters
Der Anbieter garantiert nicht für die Einhaltung bestimmter Fahrtzeiten und Strecken. Er behält sich Fahrtzeitabweichungen von bis zu 30 Minuten sowie die Änderung der Fahrstrecke aufgrund der Unbefahrbarkeit bestimmter Streckenabschnitte vor. Für Wartezeiten oder Ausfälle an Schleusen, Wasserbaustellen etc. oder für durch Dritte entstandene Verspätungen übernimmt der Anbieter ebenfalls keine Haftung.
Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Diese Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen. In allen Fällen ist die Haftung auf die Höhe des Fahrpreises begrenzt.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
Der Teilnehmer haftet für schuldhaft verursachte Beschädigungen an den Booten, Ausrüstungsgegenständen und Stegen sowie solche, die sich aus der Nichtbeachtung der Pflichten gemäß Ziffer 5 sowie aus dem Verstoß gegen behördliche Anordnungen oder gesetzliche Verbote ergeben.

8. Sonstiges
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Leipzig vereinbart, soweit der Teilnehmer Unternehmer ist. Anderenfalls gelten die gesetzlichen Regelungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen.